Gegenüberstellung der Speicherförderung durch KfW und SAB

erstellt am: 12.02.2014

Nachfolgend finden Sie eine kurze Gegenüberstellung des „Förderprogramm 275 Erneuerbare Energien „Speicher“ durch die kfW Förderbank“ und der „Netzgekoppelte dezentrale Speicherförderung durch die Sächsische Aufbaubank“:

KfW SAB
Förderhöhe ca. 30% 50% bis 70%
Beantragung 1 Angebot, Formblätter mit Anlagenleistung und Adresse. 3 Angebote, vollständige Konzeptbeschreibung, viele Formblätter, Datenblätter, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Nachweis einer gesichterten Gesamtfinanzierung ab € 50.000,–.
Verfahrensdauer Nach der Beantragung bei der Hausbank, kann die Anlage gebaut werden Nach der Einreichung wird der Vorgang geprüft, es muss der Bescheid der SAB abgewartet werden.
Vorgaben Fünf Jahre Mindestbetriebsdauer des Speichers, 60% Leistungsreduzierung für die komplette Laufzeit. Monitoringdaten müssen drei Jahre aufbewahrt und der Saena zur Verfügung gestellt werden. Begrenzung der Leistung für drei Jahre auf 40 %.

Die vollständigen Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf den Websites der KfW Förderbank und der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Sie haben Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie unser Vertriebsteam unter der Rufnummer 07462 / 946 307 – 20, oder über das Kontaktformular. Wir unterstützen und beraten Sie gerne.

Netzgekoppelte Speicherförderung der Sächsischen Aufbaubank (SAB)

erstellt am: 31.01.2014

Die sächsische Aufbaubank (SAB) bietet für netzgekoppelte dezentrale Speicher eine Förderung an, die durchaus finanzielle Anreize hat. Die Förderung  per Beihilfe (De-Minimis) gilt für dezentrale, mit dem öffentlichen Stromnetz gekoppelte Speicher, die mit einer PV-Anlage verbunden sein können.

Die maximale Leistungsabgabe muss für drei Jahre auf 40% am Netzanschlusspunkt (nicht am Wechselrichter!) konfiguriert werden. Zudem muss der Antragsteller ein Datenmonitoring mit Werten einer 15-minütigen Auflösung sicherstellen. Diese Werte sind nach drei Betriebsjahren der SAENA GmbH zur Verfügung zu stellen. (mehr …)

Förderprogramm 275 Erneuerbare Energien „Speicher“ durch die KfW Förderbank

erstellt am: 21.01.2014

Die KfW Förderbank bietet mit dem Förderprogramm 275 Erneuerbare Energien „Speicher“ eine interessante Möglichkeit an, seine Photovoltaikanlage mit einem Batteriespeichersystem nachzurüsten, oder eine Neueinrichtung zu planen.

Die maximale Anlagenleistung liegt bei 30 kWp, wobei die Speichergröße unerheblich ist. Für die gesamte Lebensdauer der Anlage muss die Leistungsabgabe auf 60% der installierten Leistung am Netzanschlusspunkt (nicht am Wechselrichter!) konfiguriert werden und die Speichersysteme müssen mindestens fünf Jahre betrieben werden. Zur Fernparametrierung muss eine offengelegte Schnittstelle für den Netzbetreiber zur Verfügung stehen. (mehr …)

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