Eigenverbrauch soll mit einem Teil der EEG-Umlage belastet werden. Reagieren Sie jetzt!

erstellt am: 16.06.2014

In knapp eineinhalb Monaten soll die derzeit verhandelte EEG-Novelle in Kraft treten. Zwar sind die Verhandlungen noch nicht angeschlossen, aber es kristallisiert sich immer weiter heraus, dass der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom mit einem Teil der EEG-Umlage belastet werden soll. Aktuell spricht man von 40% bei PV-Anlagen größer 10kW, also 2,5 Cent/kWh.

Es soll zwar auch künftig eine EEG-Einspeisevergütung geben, allerdings machen sich diese 2,5 Cent/kWh bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung einer PV-Anlage deutlich bemerkbar.

Wir gehen erfahrungsgemäß davon aus, dass bis zum 31.07.2014 ein Lieferengpass für größere Wechselrichter entstehen wird. Sprechen sie deshalb bitte Ihre Kunden, die eine Anlage größer als 10kW geplant haben, auf das Thema und die evtl. eintretende Liefersituation an.

Bei Fragen zum Thema oder zur Verfügbarkeit von Wechselrichtern vor dem 01. August 2014, steht Ihnen unser Vertriebsteam gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns hierfür bitte unter der Rufnummer 07462 / 946 307 – 20, oder über das Kontaktformular. Wir unterstützen und beraten Sie gerne.

Gegenüberstellung der Speicherförderung durch KfW und SAB

erstellt am: 12.02.2014

Nachfolgend finden Sie eine kurze Gegenüberstellung des „Förderprogramm 275 Erneuerbare Energien “Speicher” durch die kfW Förderbank“ und der „Netzgekoppelte dezentrale Speicherförderung durch die Sächsische Aufbaubank“:

KfW SAB
Förderhöhe ca. 30% 50% bis 70%
Beantragung 1 Angebot, Formblätter mit Anlagenleistung und Adresse. 3 Angebote, vollständige Konzeptbeschreibung, viele Formblätter, Datenblätter, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Nachweis einer gesichterten Gesamtfinanzierung ab € 50.000,–.
Verfahrensdauer Nach der Beantragung bei der Hausbank, kann die Anlage gebaut werden Nach der Einreichung wird der Vorgang geprüft, es muss der Bescheid der SAB abgewartet werden.
Vorgaben Fünf Jahre Mindestbetriebsdauer des Speichers, 60% Leistungsreduzierung für die komplette Laufzeit. Monitoringdaten müssen drei Jahre aufbewahrt und der Saena zur Verfügung gestellt werden. Begrenzung der Leistung für drei Jahre auf 40 %.

Die vollständigen Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf den Websites der KfW Förderbank und der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Sie haben Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie unser Vertriebsteam unter der Rufnummer 07462 / 946 307 – 20, oder über das Kontaktformular. Wir unterstützen und beraten Sie gerne.

Netzgekoppelte Speicherförderung der Sächsischen Aufbaubank (SAB)

erstellt am: 31.01.2014

Die sächsische Aufbaubank (SAB) bietet für netzgekoppelte dezentrale Speicher eine Förderung an, die durchaus finanzielle Anreize hat. Die Förderung  per Beihilfe (De-Minimis) gilt für dezentrale, mit dem öffentlichen Stromnetz gekoppelte Speicher, die mit einer PV-Anlage verbunden sein können.

Die maximale Leistungsabgabe muss für drei Jahre auf 40% am Netzanschlusspunkt (nicht am Wechselrichter!) konfiguriert werden. Zudem muss der Antragsteller ein Datenmonitoring mit Werten einer 15-minütigen Auflösung sicherstellen. Diese Werte sind nach drei Betriebsjahren der SAENA GmbH zur Verfügung zu stellen. (mehr …)

Förderprogramm 275 Erneuerbare Energien “Speicher” durch die KfW Förderbank

erstellt am: 21.01.2014

Die KfW Förderbank bietet mit dem Förderprogramm 275 Erneuerbare Energien “Speicher” eine interessante Möglichkeit an, seine Photovoltaikanlage mit einem Batteriespeichersystem nachzurüsten, oder eine Neueinrichtung zu planen.

Die maximale Anlagenleistung liegt bei 30 kWp, wobei die Speichergröße unerheblich ist. Für die gesamte Lebensdauer der Anlage muss die Leistungsabgabe auf 60% der installierten Leistung am Netzanschlusspunkt (nicht am Wechselrichter!) konfiguriert werden und die Speichersysteme müssen mindestens fünf Jahre betrieben werden. Zur Fernparametrierung muss eine offengelegte Schnittstelle für den Netzbetreiber zur Verfügung stehen. (mehr …)

Übergangslösung für Solarkürzung in Sicht?

erstellt am: 29.02.2012

Gemäß einem Zeitungsartikel der Augsburger Allgemeine vom gestrigen 28. Februar, könnte es eine Übergangsregelung für die kommende Solarkürzung geben. Wie zu lesen ist, fordert die CSU laut Georg Nüßlein (CSU-Umweltexperte und Bundestagsabgeordneter) für große Freiflächenanlagen das Recht, die Anlagen bis Mitte des Jahres zu den bisherigen Konditionen bauen zu können, wenn diese vor dem 1. März 2012 über einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan verfügen.

Für Dachanlagen könnte der Übergang zu den bisherigen Konditionen ebenfalls geregelt werden, wenn bis heute, den 29. Februar, 24 Uhr ein Antrag auf Netzzugang gestellt wird. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Artikel der Augsburger Allgemeine.

Quelle: augsburger-allgemeine.de

Darum: Geht uns aus der Sonne!

erstellt am: 27.02.2012

Die KACO new energy GmbH hat im Zuge der Proteste gegen die Kürzungspläne bei der Solarstromeinspeisung die anliegende Anzeige veröffentlicht. Sie erscheint am Montag, den 27. Februar 2012, im Kölner Stadt-Anzeiger, im Berliner Tagesspiegel, im Bonner General-Anzeiger sowie bereits am Samstag, den 25. Februar 2012, in der Heilbronner Stimme. In diese Aktion hat die KACO new energy GmbH mithin rund 25.000 EUR investiert – wie wir denken, auch in Ihrem Sinne.

Die Anzeige im Original wurde uns von der KACO new energy GmbH zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt und kann hier zur weiteren Verwendung heruntergeladen werden:

 

 

  Quelle: kaco-newenergy.de

Niederspannungsrichtlinie und EEG 2012

erstellt am: 14.12.2011

Die neue Niederspannungsrichtlinie und das EEG 2012 bringen einige Änderungen mit sich. Um sich einen schnellen Überblick zu verschaffen, hat die KACO new energy ein Schaubild (Stand 12.12.2011) erstellt, aus der sich die wichtigsten Informationen herauslesen lassen. Grundsätzlich gilt: alle aktuell ausgelieferten Powador Wechselrichter der KACO new energy entsprechen den aktuellen Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie (NSR) nach VDE-AR-N 4105. Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne unser Vertriebsteam.

Quelle: kaco-newenergy.de

Update vom 11.01.2012:
Die KACO new energy hat uns ein aktualisiertes Übersichtsplakat zur Verfügung gestellt, welches ab sofort das Plakat vom 12.12.2011 ersetzt. Die alte Übersicht haben wir von unserer Website entfernt.

Neue VDE-Zertifizierung für Photovoltaik-Module

erstellt am: 14.06.2011

In Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-ISE und Experten namhafter Hersteller aus der Photovoltaik-Industrie hat das VDE-Institut eine neue Zertifizierung für Photovoltaik-Module entwickelt. Mit der Zertifizierung, dem VDE Gütesiegel „Quality Tested“, sollen höhere Anforderungen in Bezug auf Gebrauch und Erweiterung der Kontrolle im Fertigungsprozess, sowie eine größere Nachhaltigkeit der Produkte erreicht werden.

Weitere Informationen zum neuen VDE Gütesiegel findet man auf der Website des VDE-Instituts.

Quelle: vde.com

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