Gegenüberstellung der Speicherförderung durch KfW und SAB

erstellt am: 12.02.2014

Nachfolgend finden Sie eine kurze Gegenüberstellung des „Förderprogramm 275 Erneuerbare Energien “Speicher” durch die kfW Förderbank“ und der „Netzgekoppelte dezentrale Speicherförderung durch die Sächsische Aufbaubank“:

KfW SAB
Förderhöhe ca. 30% 50% bis 70%
Beantragung 1 Angebot, Formblätter mit Anlagenleistung und Adresse. 3 Angebote, vollständige Konzeptbeschreibung, viele Formblätter, Datenblätter, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Nachweis einer gesichterten Gesamtfinanzierung ab € 50.000,–.
Verfahrensdauer Nach der Beantragung bei der Hausbank, kann die Anlage gebaut werden Nach der Einreichung wird der Vorgang geprüft, es muss der Bescheid der SAB abgewartet werden.
Vorgaben Fünf Jahre Mindestbetriebsdauer des Speichers, 60% Leistungsreduzierung für die komplette Laufzeit. Monitoringdaten müssen drei Jahre aufbewahrt und der Saena zur Verfügung gestellt werden. Begrenzung der Leistung für drei Jahre auf 40 %.

Die vollständigen Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf den Websites der KfW Förderbank und der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Sie haben Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie unser Vertriebsteam unter der Rufnummer 07462 / 946 307 – 20, oder über das Kontaktformular. Wir unterstützen und beraten Sie gerne.

von: JK | Kategorie: Marktinformationen | Permalink

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2 Kommentare zu Gegenüberstellung der Speicherförderung durch KfW und SAB

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