Gemäß einem Zeitungsartikel der Augsburger Allgemeine vom gestrigen 28. Februar, könnte es eine Übergangsregelung für die kommende Solarkürzung geben. Wie zu lesen ist, fordert die CSU laut Georg Nüßlein (CSU-Umweltexperte und Bundestagsabgeordneter) für große Freiflächenanlagen das Recht, die Anlagen bis Mitte des Jahres zu den bisherigen Konditionen bauen zu können, wenn diese vor dem 1. März 2012 über einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan verfügen.
Für Dachanlagen könnte der Übergang zu den bisherigen Konditionen ebenfalls geregelt werden, wenn bis heute, den 29. Februar, 24 Uhr ein Antrag auf Netzzugang gestellt wird. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Artikel der Augsburger Allgemeine.
Quelle: augsburger-allgemeine.de